Rechtliche hintergründe Drohnen


Die Vorlautfilm GbR betreibt eine gewerbliche Drohne. Die Drohnen-Fotografie bedarf einigen rechtlichen Voraussetzungen. Der Heimatflieger hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine offizielle Aufstiegsgenehmigung.

 

Im Zuge der neuen Gesetze und Verordnungen zu UAVs (umgangssprachlich Drohne genannt) wird einiges einfacher, einiges aber auch schwieriger.

 

Wir sind Ihnen bei der Planung Ihres Projektes selbstverständlich behilflich und holen die entsprechenden Genehmigungen bei den zuständigen Behörden ein.
Sprechen Sie uns an, gern auch telefonisch unter 0391 - 99084333